17 Okt 2009

Mutter-Kind-Kuren – die helfen! Tipps und Hinweise zur Beantragung einer Mutter-Kind-Kur

Geschrieben von Kimondo um 17:42 Uhr

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Der Stress daheim und bei der Arbeit setzt Ihnen ganz schön zu. Und jetzt ist auch noch ein Kind krank… Das ist für viele Frauen bitterer Alltag und manchmal einfach zuviel.
Herz-Kreislauf- oder Magen-Darm-Störungen, Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Rückenschmerzen… viele Krankheiten haben ein ganzes Bündel von Ursachen. Mutter-Kind-Kuren in einer vom Müttergenesungswerk anerkannten Klinik helfen hier besonders gut. Krankenkassen müssen Mutter-Kind-Kuren voll finanzieren. Bezuschussungsregelungen, die zum Teil zu hohen Kosten für kranke Frauen führten, gehören der Vergangenheit an.

Hier ein Überblick über die aktuellen Regelungen und den häufigsten Fragen rund um Mutter-Kind-Kuren:

Was ist Mutter-Kind-Reha?
Ihr Kind ist krank und Sie können nicht mehr? Sie sind krank und Ihr Kind leidet mit? Damit Ihnen geholfen werden kann, wurde die Mutter-Kind-Kur erfunden. Das wichtigste Ziel ist: Ihnen und Ihren Kindern neue Kraft zu geben. Kraft für den Kampf gegen Krankheiten, Kraft für den
Alltag und für neue Perspektiven.

Gibt es die Reha auf Rezept?
Unter der kostenlosen Service-Nummer 08000 82 82 82 können Sie ein Antragformular bestellen, das Ihr Arzt ausfüllt. Dieses Formular können Sie auch im Internet herunterladen. Unter der Adresse mutter-kind-kur.de finden Sie außerdem viele Tipps zu Mutter-Kind-Kuren und einen Klinikfinder, der die Wahl der richtigen Einrichtung erleichtert.

Bezahlt die Kasse?
Krankenkassen finanzieren die Mutter-Kind-Kur voll. Die gesetzlich geregelte Zuzahlung beträgt 10 Euro je Kalendertag. Und zwar nur für die Mutter, nicht für die Kinder. Urlaubstage dürfen nicht abgezogen werden.

Brauche ich ein ärztliches Attest?
Zur Beantragung einer Mutter-Kind-Kur oder Familienrehabilitation brauchen Sie (Mutter und ggf. Kinder) ein ärztliches Attest. Das entsprechende Formular können Sie auf der genannten Internetseite downloaden. In einigen Fällen empfiehlt es sich, ein ausführliches Attest mit einem Sozialbericht einzureichen, damit eine Kurdurchführung genehmigt werden kann.

Was tun, um eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen?
Wenn Sie eine leere E-Mail an senden, erhalten Sie automatisch Info- und Antragsunterlagen per E-Mail zugesandt. Oder informieren Sie sich online unter mutter-kind-kur.de. Wer weitere Fragen hat, kann sich unter der kostenlosen Rufnummer 0 8000 / 82 82 82 beraten lassen. Kompetente Mitarbeiterinnen beantworten alle Fragen rund um die Mutter-Kind-Kur. Das Servicetelefon “Mutter-Kind-Kur” ist Montag – Freitag von 8 – 16 Uhr besetzt.

Quelle: Kur + Reha gGmbH

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